: Beschneidung: Fürsorge verletzt?
KARLSRUHE ap ■ Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe will in den nächsten Monaten entscheiden, ob die drohende Beschneidung eines Mädchens in Gambia es rechtfertigt, der in Deutschland lebenden Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und das Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen. Das wurde am Montag bekannt gegeben. Eine Frau aus Gambia war 2001 mit ihrer unehelichen Tochter nach Deutschland gezogen, nach ihrer Heirat mit einem Deutschen. Um sich einer Ausbildung widmen zu können, will sie die fünfjährige Tochter zu den Großeltern nach Gambia zurückschicken. Mit der Begründung, dem Mädchen drohe dort die Beschneidung, entzog das Amtsgericht Dresden der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht und brachte das Kind in einer Pflegefamilie unter. Die Mutter ging dagegen gerichtlich vor (Az. BGH XII ZB 166/03).