: Beschämende Ausgrenzung
betr.: „Kinder ohne Chancen“, taz vom 5. 3. 07
Die Kritik des Menschenrechtskommissars der UN ist aus zwei Gründen zu ergänzen: Neben den beschämenden Ausgrenzungserfahrungen von Kindern in Sonderschulen muss hinzugefügt werden, dass die internationale wie die deutsche empirische Schulforschung seit Jahren belegt, dass leistungsschwächere Kinder mit gleichen kognitiven und sozialen Voraussetzungen in Sonderklassen weniger lernen als in leistungsgemischten „normalen“ Klassen. Das gilt im Übrigen auch für andere Sonderschularten. Hinzu kommt, dass der Art. 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom Dezember 2006 verlangt, dass „Personen mit Behinderungen Zugang zu einer inklusiven, guten und freien Primar- und Sekundarbildung haben“. Das deutsche Sondersystem hält nicht nur die Sonderpädagogen von einer wirklichen Effektivität ihrer Arbeit ab, sondern behindert Menschenrechte. ULF PREUSS-LAUSITZ Institut für Erziehungswissenschaft TU Berlin