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Berufungsgericht zu „Costa Concordia“Es bleibt beim Urteil für den Kapitän

Das Gericht berät stundenlang, am Ergebnis ändert sich nichts: Der Kapitän des Unglücksschiffes muss 16 Jahre ins Gefängnis. Es gibt aber noch einen Ausweg.

In Italien nennen sie ihn auch „Kapitän Feigling“: Francesco Schettino Foto: ap

Florenz dpa | „Costa Concordia“-Unglückskapitän Francesco Schettino ist auch in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von 16 Jahren und einem Monat verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Florenz bestätigte am Dienstagabend nach mehr als achtstündiger Beratung den Schuldspruch aus erster Instanz, wie unter anderem die italienische Nachrichtenagentur Ansa meldete. Schettino kann gegen das Urteil allerdings noch einmal Berufung einlegen.

Der 55-Jährige war im Februar vergangenen Jahres in erster Instanz unter anderem wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und dem Verlassen des Schiffs verurteilt worden. Das Berufungsgericht veröffentlicht seine Urteilsbegründung voraussichtlich erst in einigen Monaten schriftlich. Schettino war bei der Urteilsverkündung nicht im Gericht, er verfolgte den Schuldspruch in seinem Heimatort Meta di Sorrento bei Neapel.

Das Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ hatte im Januar 2012 einen Felsen vor der Mittelmeer-Insel Giglio gerammt und war gekentert. Insgesamt 32 Menschen starben, darunter zwölf Deutsche. Die Richter in Florenz entschieden nun zudem, Schettino für fünf Jahre die Ausübung aller Berufe im Bereich der Schifffahrt zu untersagen.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, die Staatsanwälte 27 Jahre und drei Monate Haft gefordert. Schettino bleibt nun noch der Gang vor das Kassationsgericht in Rom, Italiens höchstes Gericht. Legen er oder die Staatsanwaltschaft noch einmal Berufung ein, könnte Experten zufolge mindestens ein weiteres Jahr vergehen, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Schettino ist noch auf freiem Fuß.

Der Kapitän hatte die „Costa Concordia“ nach dem Unglück in einem Rettungsboot verlassen, obwohl noch Menschen an Bord waren. Er begründete das damit, dass er in das Boot gefallen sei. Aus einem Funkgespräch mit dem wütenden Leiter der Küstenwache ging später hervor, dass er sich anschließend geweigert hatte, auf das sinkende Schiff zurückzukehren und sich seiner Verantwortung zu stellen. In Italien wurde Schettino auch als „Kapitän Feigling“ verspottet.

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