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Berufung gegen „Mehmet“-Urteil eingelegt

München (dpa) – Gegen das „Mehmet“-Urteil haben die Staatsanwaltschaft und auch der Verteidiger des 14jährigen türkischen Serientäters Berufung eingelegt. Man wolle eine „höhere Ahndung“ erreichen, sagte gestern ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I. Der Jugendliche, der aus Datenschutzgründen „Mehmet“ genannt wird, war am vergangenen Freitag wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe sei keineswegs zu milde, erklärte Verteidiger Alexander Eberth. Die Behörden bemühen sich – trotz einer ersten gerichtlichen Niederlage – weiter um eine Abschiebung des Jugendlichen in die Türkei. Vor seinem 14. Geburtstag hatte „Mehmet“ bereits mehr als 60 andere Straftaten begangen.

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