in kürze RAMSTEIN-OPFER : Berufung aufgegeben
16 Jahre nach der Ramstein-Flugkatastrophe wollen Opfer und Hinterbliebene nicht weiter um Schmerzensgeld kämpfen. Wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg und aus Kostengründen wurde die vorsorglich eingelegte Berufung vor dem OLG Koblenz zurückgezogen. Das erstinstanzliche Urteil ist somit rechtskräftig. (epd)