Berlins designierter Polizeichef: Gericht stoppt Ernennung
Ein Mitbewerber siegt erneut vor Gericht mit seiner Klage gegen die Besetzung des Postens durch Udo Hansen. Innensenator nennt das "unerfreulich"
Der Posten des Polizeipräsidenten bleibt weiter unbesetzt: Am Mittwoch stoppte das Verwaltungsgericht erneut die umstrittene Ernennung von Udo Hansen zum Chef der größten Polizeibehörde in Deutschland. In einem Eilverfahren gaben die Richter dem unterlegenen Mitbewerber um das Amt, Klaus Keese, recht. "Das hat alles lange gedauert. Das alles hätte man auch schon im Sommer entscheiden können", sagte Keeses Anwalt, Klaus Herrmann.
Hansen und Keese konkurrieren seit Sommer um das im Mai vakant gewordene Amt. In einem ersten Auswahlverfahren um die Nachfolge setzte sich Hansen als ehemaliger Präsident des Bundesgrenzschutzpräsidiums Ost gegen Keese durch. Der damalige Innensenator Ehrhard Körting (SPD) wollte ihn ernennen. Keese, der Leiter der Berliner Polizeidirektion 1 ist, klagte erfolgreich gegen diese Entscheidung, weil keine Auswahlgespräche durchgeführt worden waren.
Nachdem per Gerichtsbeschluss die Gespräche Ende Oktober nachgeholt worden waren, verständigten sich SPD und CDU in ihren Koalitionsgesprächen wieder auf eine Ernennung Hansens. Dieses Vorhaben stoppte nun das Verwaltungsgericht mit dem neuen Urteil.
Nun dringt Innensenator Frank Henkel (CDU) auf eine zügige Lösung. "Es ist eine äußerst unerfreuliche Hängepartie", sagte er laut Mitteilung der Senatsverwaltung für Inneres am Mittwoch. Der neue Senat müsse dieses "schwere Erbe" abtragen und endlich eine Lösung für die Spitze der Polizei finden. Allerdings sei es zu früh, um sich zu möglichen Konsequenzen zu äußern.
Auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) äußerte sich zurückhaltend: "Das Urteil muss ausgewertet werden. Danach ist die Entscheidung zu treffen, wie es mit dem Besetzungsverfahren weitergeht", sagte er nach Angaben seines Sprechers. (dapd, dpa)
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