Berliner Wasser: Geheim bleibt geheim
Der Senat lässt das Volksbegehren zu teilprivatisierten Wasserbetrieben nicht zu, weil es verfassungswidrig sei.
Der Senat hat den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die Offenlegung sämtlicher Verträge für unzulässig erklärt. Mit 36.000 gültigen Unterschriften seien die formalen Voraussetzungen zwar erfüllt worden, doch der vorgelegte Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Dienstag.
Das Volksbegehren fordert die vorbehaltlose Offenlegung aller Verträge zwischen dem Land Berlin und privaten Unternehmen in Bezug auf die Kernbereiche der Wasserwerke und Preiskalkulationen. Nach Ansicht von Körting wäre ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, denn es würde in die freie Entfaltung der Persönlichkeitsrechte eingreifen. Die Geheimhaltungsinteressen von Privaten würden außer Acht gelassen, zudem verstoße das Gesetz gegen Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie. Körting betonte, dass ein solcher Vorstoß nicht nur auf die Wasserbetriebe bezogen sei: "Es ist eine Frage aller Verträge des Landes Berlin." Die Initiatoren des Volksbegehrens kündigten an, gegen die Entscheidung vor dem Berliner Verfassungsgericht Einspruch zu erheben.
In der ersten Stufe des Volksbegehrens zum Rückkauf der 1999 teilprivatisierten Wasserbetriebe waren bis Ende Januar rund 15.000 Unterschriften mehr als notwendig gesammelt worden. Mit der Aktion will die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch die Voraussetzungen für eine "kostengünstige" Aufhebung der Teilprivatisierung geschaffen. Vor neun Jahren hatten die Konzerne RWE und Veolia 49,9 Prozent der Anteile erworben. Seither sind die Preise mehrfach gestiegen, so dass Wasser in Berlin im Vergleich der deutschen Großstädte mittlerweile am teuersten ist.
Linke-Landeschef Klaus Lederer begründete die Entscheidung des Senats damit, dass sich die damalige große Koalition verpflichtet habe, über den Inhalt der Verträge "absolutes Stillschweigen" zu bewahren. Die grüne Abgeordnete Heidi Kosche kritisierte, mit der Ablehnung des Volksbegehrens bediene die Koalition die Interessen der privaten Anteilseigner.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!