■ Berliner Telegramm: Höhere Strafe? Dagobert muß erneut vor Gericht
Der als Dagobert bekannt gewordene Sprengstoffattentäter und Kaufhausbrandstifter Arno Funke muß sich erneut vor Gericht verantworten. In dem am Mittwoch vor dem Landgericht beginnenden Prozeß geht es allerdings nur noch um das Strafmaß. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die im März vergangenen Jahres verhängte Strafe von sieben Jahren und neun Monaten aufgehoben, weil die 33. Große Strafkammer „in einer Reihe von Fällen den Schuldumfang zu niedrig bestimmt“ habe. Außerdem sei von zehn Taten und nicht wie im erstinstanzlichen Urteil nur von vier Taten auszugehen. ADN
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