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■ Berliner TelegrammKeine Entwarnung für Haus der Demokratie

Die Entscheidung des Karlsruher Verfassungsgerichts, daß die Enteignungen der Liste-3-Grundstücke auch in Ostberlin gültig sind, bedeutet nicht automatisch, daß nun auch das Haus der Demokratie endgültig gesichert ist. Wie der Sprecher des Hausvereins, E.O. Müller, gestern erklärte, berufe sich die Preussag in ihrem Resitutionsanspruch auf einen Ausnahmestatus. Das Karlsruher Urteil habe demnach keine unmittelbare Auswirkung auf die Entscheidung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des DDR-Parteienvermögens. Außerdem soll vor der Entscheidung noch ein Gutachten des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen zum vorliegenden Restitutionsantrag abgewartet werden. taz

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