■ Berliner Telegramm: Keine Bevorzugung für Ehegatten
Ehepartner von Bonner „Umzugsbeamten“ haben keinen bevorzugten Anspruch auf Einstellung in den Berliner Öffentlichen Dienst. Sie werden allen anderen Bewerbern gleichgestellt, wie Senatssprecher Butz gestern betonte. Damit wies er Presseberichte zurück, wonach es für Ehepartner trotz Stellenstopps Senatsjobs gebe. Butz betonte, daß allein die fachliche Qualifikation und Eignung ausschlaggebend für eine Einstellung sei. Die in der Hauptstadt geführte „Personal-Management-Liste“, die Einstellungswünsche zentral zusammenfaßt, sei als Service für zuziehende Ehepartner gedacht, die sich in der Verwaltungsstruktur nicht auskennen können. ADN
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