■ Berliner Mieten im Bundestag: Auswärtsniederlage
Es war kein Heimspiel für die Berliner, das Mietenmatch im Bonner Bundestag. Zwar haben sich Mietervereine, SPD-regierte Länder und zuletzt auch Bundesbauminister Töpfer (CDU) gegen die FDP durchgesetzt und eine Kappungsgrenze bei Neuvermietungen von 15 Prozent ausgehandelt. Doch der kleine Erfolg wird von den Niederlagen bei weitem überschattet. Die von den Bonner Oppositionsparteien geforderte Verbesserung des Altschuldenhilfegesetzes wurde von der Regierunskoalition abgelehnt. Die Privatisierung des einst kommunalen Wohnungsbestandes wird sogar noch verschärft. Künftig sollen Wohnungen auch an Zwischenerwerber veräußert werden können. Verkäufe an Mietergemeinschaften und Genossenschaften sind dagegen nahezu ausgeschlossen. Neben dem Wohnopoly bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird der Wohnungsschacher künftig auf ganze Häuserblocks ausgeweitet werden.
Gänzlich ausgebremst wurden die Berliner bei der erhofften Änderung des Vermögensrechts. Seit vergangenem Jahr darf in restitutionsbefangenen Gebäuden im Ostteil nicht mehr saniert werden. Das Recht künftiger Eigentümer auf Profit wiegt mehr als das Recht der Mieter auf Sanierung. Bausenator Nagel (SPD) hatte dem Gesetz seinerzeit zugestimmt, aber angekündigt, den Sanierungspassus zu novellieren. Die Sache fiel unter den Tisch, wie sich am „schwarzen Donnerstag“ zeigte. Das Berliner Debakel hat weitreichende Folgen, die auch von einer hilflosen Wahlkampfkampagne der SPD nicht verharmlost werden können. Bis zum Jahre 2000 werden Verfall, Leerstand und Wohnungsbesetzungen im Ostberliner Altbau auf der Tagesordnung bleiben. Erst dann nämlich wird der letzte Antrag auf Rückübertragung bearbeitet sein. Uwe Rada
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