Berliner Datenschutzbericht: Guter Blick für Datenklau
Mehr und mehr Bürger wenden sich an den Datenschutzbeauftragten. Der warnt etwa vor unerwünschten Werbeanrufen und dubiosen Zeitschriftenabos.
Die Zahl der Bürger, die sich mit Hinweisen auf Datenschutzverstöße an die zuständige Stelle wenden, hat deutlich zugenommen. Seit 2003 stiegen die Eingaben um 58 Prozent auf 1.458, sagte Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix am Mittwoch bei seiner Jahresbilanz. Die hohe öffentliche Aufmerksamkeit für Datenschutzskandale wie etwa bei der Bahn, deren Vorstandsvorsitzender Hartmut Mehdorn deswegen zurücktreten musste, würden "zeigen, dass sich kein Unternehmen mehr leisten kann, Datenschutz auf die leichte Schulter zu nehmen".
Eine besondere Plage sind derzeit Callcenter, die laut Dix "immer aggressiver die Menschen anrufen" und sie dazu drängen, Telefonverträge oder Zeitungsabos abzuschließen. Berlin sei eine "Hochburg von rechtswidrig arbeitenden Callcentern". Solche Werbeanrufe sind eigentlich nur erlaubt, wenn der Angerufene sich vorher damit einverstanden erklärt hat. Doch das ist nur in einem "Promillesatz" der auf dem Markt gehandelten Daten der Fall. Ein Täter schrieb etwa einfach Daten aus dem Telefonbuch ab und verkaufte sie dann an Callcenter weiter.
Und dies sind nur ein paar der bekannt gewordenen illegalen Praktiken - Dix geht allerdings von einer "erheblichen Dunkelziffer" aus, denn "natürlich beschwert sich nicht jeder auch bei uns". Ein anderes Problem ist, dass Verstöße gegen den Datenschutz nach Ansicht von Dix nicht konsequent genug verfolgt werden. Ein Täter, der eine CD mit rund sechs Millionen Adressdaten verkaufte, erhielt beispielsweise lediglich einen Strafbefehl über 900 Euro. Dix: "Manchen Gerichten scheinen die Dimensionen des Problems nicht klar zu sein." In einem anderen Fall erfuhr er: Gegen den Täter liefen bereits so viele Strafverfahren, da sei es unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft sich nun auch noch um den Datenschutzverstoß kümmere.
Dix erreichten auch viele Beschwerden von Bürgern, denen ein Verlag plötzlich regelmäßig Geld für eine Fernsehzeitschrift vom Bankkonto abbuchte. Der Hintergrund: Die Betroffenen hatten einen Pay-TV-Sender abonniert, zu dessen Gesamtpaket auch eine Fernsehzeitschrift gehörte. Nachdem die Kunden später den TV-Sender wieder abbestellten, lief nach Ansicht der Unternehmen der Abo-Vertrag der Fernsehzeitschrift weiter. Der Sender gab daher die Daten der Kunden, darunter auch die Bankverbindung, an den Verlag weiter. Der Datenschutzbeauftragte beanstandete das Vorgehen - mit Erfolg: Den TV-Sender und die Zeitschrift kann man jetzt nur noch einzeln abonnieren.
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