: Berlin will 53.000 Hektar
Das Land Berlin hat bei der Treuhand bisher die Übertragung von 53.000 Hektar Fläche in Kommunaleigentum beantragt. Das Vermögen an Grund und Boden, das nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages kostenlos an Berlin zu übertragen ist, wird insgesamt auf rund 65.000 Hektar geschätzt. Die Anmeldefrist für „Anträge auf Übertragung von Vermögen in Kommunaleigentum“ läuft am 30. Juni 1994 ab. Michaele Schreyer vom Bündnis 90/Die Grünen befürchtet, Berlin könne angesichts der Probleme – insbesondere der Personalprobleme in den Grundstücks- und Vermessungsämtern – den Termin nicht halten. Der Finanzverwaltung zufolge dringt Berlin im Bundesrat auf die Verlängerung der Fristen für die Antragsstellung bis Ende 1995. Zudem würden jetzt Anträge auf Übertragung bereits gestellt, wenn der „leiseste Verdacht“ bestehe, daß eine Fläche Berlin gehören könnte. Entscheidend sei der Zeitpunkt der Antragstellung, der Eigentumsnachweis könne später erbracht werden.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 330 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen