Berlin hat erstes Familienfördergesetz: Mehr Hilfe für Familien

Berlin verankert die Familienförderung gesetzlich. Das ist ein bundesweites Novum. Der Senat will damit feste Angebotsstrukturen schaffen.

Künftig gut beraten: Familienspaziergang an der Spree in Berlin Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Der Berliner Senat hat am Dienstag das bundesweit erste Familienfördergesetz beschlossen. Es soll unter anderem Unterstützungsangebote in Familienzentren und Familienservicebüros stärken und staatlich geförderte Erholungsfahrten wieder einführen.

Damit sind Qualität und Finanzierung von Familienförderung erstmals gesetzlich festgeschrieben. Die zuständige Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres (SPD), zeigte sich der taz gegenüber zufrieden: Das neue Gesetz sei „einzigartig und kommt allen Familien zugute“. Berlin könne stolz darauf sein.

Das „Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien“ wurde von der Senatsverwaltung gemeinsam mit Ak­teu­r:in­nen aus Land, Bezirken und Zivilgesellschaft entwickelt. Festgeschrieben ist darin etwa die Förderung von Familienservicebüros, die in Fragen wie Sorgerecht, Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss und anderen Rechten von Eltern und Kinder beraten.

Bislang gibt es in Berlin neun solcher Familienservicebüros. Das neue Gesetz sieht vor, dass es in jedem Bezirk eins geben muss. Das sei wichtig, so Scheeres, denn: „Nicht alle Eltern wissen, was ihnen an Leistungen zusteht.“

Ein weiterer Punkt im Gesetz sind vom Land geförderte Erholungsfahrten und -urlaube für Familien mit Kindern. Vor allem Familien mit niedrigem Einkommen oder besonderen Belastungen sollen sie nutzen. Dabei werden sie von sozialpädagogischen Maßnahmen begleitet. Diese Möglichkeit gab es bereits früher in Berlin – bis sie unter dem damaligen SPD-Finanzsenator Thilo Sarrazin gestrichen wurde. Scheeres führt sie nun wieder ein.

Mit dem Gesetz wird außerdem das bereits seit 2019 bestehende Projekt der Stadtteilmütter dauerhaft gefördert. Stadtteilmütter sind Mütter mit Migrationshintergrund, die andere Mütter mit Kinder von bis zu zwölf Jahren unterstützen und beraten.

„Meine Motivation ist, dass wir eine feste Angebotsstruktur haben, die den Familien nicht mehr genommen werden kann“, sagt Scheeres der taz. „Ich habe hier Gelder für die Zukunft verhandelt.“ Zu den jährlich 30 Millionen Euro, die in Berlin von Bund, Land und Bezirken bereits für die Familienförderung bereitgestellt werden, sollen bis zum Jahr 2026 weitere 20 Millionen Euro kommen, in den kommenden zwei Jahren zunächst jeweils zwei Millionen Euro. Auch ein Anreiz für weitere Investitionen in die Familienförderung ist im Gesetz festgeschrieben: Bezirke bekommen eine Million Euro vom Senat, wenn sie ebenfalls so viel investieren. „Wir wollen einen Anreiz schaffen, dass die Familienfördermaßnahmen weiterentwickelt werden“, so Scheeres.

„Kein Dissenz in der Koalition“

Auch die familienpolitische Sprecherin der Grünenfraktion im Abgeordnetenhaus, Marianne Burkert-Eulitz, ist zufrieden. „Es gibt keinen inhaltlichen Dissens in der Koalition“, sagt sie der taz. Die Grünen hatten im vergangenen November einen eigenen Entwurf zum Familienfördergesetz veröffentlicht. „Dort waren mehr Beteiligungsfragen drin als im jetzigen Gesetz“, sagt Burkert-Eulitz. Dazu gehört eine Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche.

„Wir werden uns in den parlamentarischen Beratungen noch für die Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten von jungen Menschen und Familien einsetzen“, erklärte Burkert-Eulitz in einer Presseerklärung. Das Abgeordnetenhaus muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Nun muss das Parlament dem Gesetzentwurf noch zustimmen

Auch Katharina Spieß, Bildungs- und Familienökonomin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), ist angetan vom Beschluss zum Familienfördergesetz: „Ich finde die Initiative des rot-rot-grünen Senat sehr gut, weil es eine nachhaltige und gezielte Förderung der Familien ist. Es sind sehr gute Elemente drin, die zeigen, dass es Lösungsansätze gibt für Probleme, die in der Pandemie verschärft wurden.“

Auf Landesebene würde oft vergessen, dass für einzelne Träger keine Planungssicherheit bestehe, wenn einzelne Zentren und Projekte nur über eine Legislaturperiode gefördert würden. Spieß mahnt deshalb schon seit Jahren an, dass Projektförderung sehr viel weniger bringe als nachhaltige Förderung.

„Bislang wurde nach politischer Farbenlehre entschieden. Mit dem jetzigen Familienfördergesetz hat der Senat über einen Grundsatz entschieden.“ Weiterentwicklungsbedarf sieht Spieß nur in der Vernetzung von Angeboten wie Familienzentren und Kitas, damit nicht mehrere Angebote nebeneinander bestehen. „Das Gesetz bietet die Möglichkeit dieser stärken Vernetzung, sie sollte konkret angegangen werden“, sagt Spieß.

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