: Berlin bleibt bei Rasterfahndung
BERLIN rtr/afp/dpa ■ Berlin will die Rasterfahndung nach islamischen Extremisten auch nach einer erfolgreichen Beschwerde von drei ausländischen Studenten fortsetzen. Die Senatsverwaltung sehe sich durch den Beschluss des Berliner Landgerichts, in dem die Maßnahme für unzulässig erklärt worden war, lediglich im Falle der Kläger und der Berliner Humboldt-Universität gebunden, so ein Sprecher gestern. Die Datenabgleichung werde deshalb mit Ausnahme der drei Studenten und der Berliner Humboldt-Universität fortgesetzt. Die Berliner PDS forderte ein Ende der Rasterfahndung, die Gewerkschaft GEW verlangte, die Polizei müsse die Daten aus der Fahndung löschen.
In Hamburg hat die Polizei begonnen, Gespräche mit ausländischen Studenten zu führen, die per Rasterfahndung ermittelt wurden. Die Mehrzahl der Angeschriebenen sei bereit gewesen, die Polizei zu unterstützen, hieß es. In einem ersten Schritt sollen etwa 140 männliche ausländische Studenten aller Hamburgischen Hochschulen und aller Fachbereiche befragt werden. Insgesamt könnten nach der Rasterfahndung mehrere hundert Personen ins Polizeipräsidium gebeten werden. Die Studenten seien nicht zu einem Erscheinen verpflichtet, heißt es.
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