in kürze MUNITION GEGEN RUMSFELD : Berichtigung
Im Bericht über die Strafanzeige gegen Donald Rumsfeld (taz vom 2. Februar, S. 7) befindet sich ein Redigierfehler: Richtig ist, dass den USA vorgeworfen wird, sie wollten Vorfälle nicht bestrafen, die nach einer inzwischen geänderten (völkerrechtswidrigen) US-Definition von Folter zeitweise scheinbar erlaubt waren. CHR