piwik no script img

Berichtigung-betr.: DDR-Bußgeldkatalog, taz vom 18.1.89

In der gestrigen Darstellung des DDR-Bußgeldkatalogs ist uns, beim Thema Alkohol, ein Fehler unterlaufen. Richtig ist: Wer bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, muß (wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag) 100 bis 150 Mark zahlen und ist den Führerschein für drei Monate los. Mit Gefährdung kostet es 150 bis 300 Mark und der Lappen ist sechs Monate weg. Die im gestrigen Bericht angegebene Strafe gilt für den Promillebereich zwischen 0,5 und 0,99. Sorry.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen