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Archiv-Artikel

in kürze RENTENVERSICHERUNG Beratung ein Muss

Jeder Rentenversicherte hat einen Anspruch auf Aufklärung, Auskunft und Beratung. So stehe es im Sozialgesetzbuch, erinnert die Stiftung Warentest. Danach müssen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherer zu allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung Auskünfte geben und individuell optimal beraten. (ap)