in kürze RENTENVERSICHERUNG : Beratung ein Muss
Jeder Rentenversicherte hat einen Anspruch auf Aufklärung, Auskunft und Beratung. So stehe es im Sozialgesetzbuch, erinnert die Stiftung Warentest. Danach müssen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherer zu allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung Auskünfte geben und individuell optimal beraten. (ap)