Belohnung für Neuwagenkäufer: Her mit der Abwrackprämie!
Ab sofort können Neuwagenkäufer, die ein Altfahrzeug verschrotten, 2.500 Euro Abwrackprämie beantragen. Die taz zeigt, was zu beachten ist und ob Missbrauch droht.
Bislang konnte die Abwrackprämie noch gar nicht beantragt werden - aber bei der Kundschaft stieß sie schon auf großes Interesse. Autohändler, Autohersteller und Autohandels-Internetportale jedenfalls melden eine deutlich angestiegene Nachfrage nach Neufahrzeugen in den letzten Tagen. Wichtige Fragen zur Abwrackprämie beantwortet die taz hier:
Wer bekommt die Prämie?
Die staatliche Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro bekommen private Fahrzeughalter, die einen mindestens neun Jahre alten Pkw verschrotten lassen und sich einen Neu- oder Jahreswagen kaufen und zulassen. Das Altfahrzeug muss zuletzt mindestens ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein.
Wann und wie lange gibt es die Abwrackprämie?
Stichtag für das Inkrafttreten der Abwrackprämienregelung ist der 14. Januar 2009, sie endet am 31. Dezember 2009. Ab heute, dem Tag der geplanten Entscheidung des Bundeskabinetts über die Prämie, können die Interessenten entsprechende Antragsunterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) herunterladen. Das Amt bearbeitet und bescheidet die Anträge.
Welche Unterlagen sind nötig?
Wichtigstes Dokument ist der Verschrottungsnachweis eines staatlich anerkannten Demontagebetriebes; dieser muss zusätzlich bestätigen, dass die Restkarosse des Fahrzeugs geschreddert wurde. Beizufügen sind zudem Kopien von Fahrzeugbrief und -schein des Alt- und Neuwagens sowie eine Kopie der Rechnung über den Erwerb des Neufahrzeugs. Die Formalitäten kann auch der Autohändler übernehmen.
Kann man leer ausgehen?
Ja. Denn es gilt das sogenannte Windhundverfahren. Das bedeutet: Die Bundesregierung stellt insgesamt 1,5 Milliarden Euro für die Prämie zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel richtet sich nach der Reihenfolge der Antragseingänge - bis das Geld alle ist.
Was bewirkt die Prämie?
Die Prämie führt dazu, dass die Autokonzerne ihre Fahrzeughalden abbauen können. Einen ökologischen Effekt gibt es nicht, denn die Prämie kriegen Käufer aller Neufahrzeuge, unabhängig vom Verbrauch.
Gibt es Mitnahmeeffekte?
Ja. Alle, die ohnehin ein altes Auto abschaffen und sich ein neues zulegen wollten, werden die Prämie dankend einkassieren.
Können Autokäufer wegen der Prämie auch verlieren?
Ja - wenn sie auf günstige Gebrauchtwagen angewiesen sind. Denn viele Fahrzeuge bis zu einem Wert von 2.500 Euro dürften künftig verschrottet statt verkauft werden. Das verknappt das Angebot günstiger Autos und dürfte damit zu steigenden Preisen führen. Zudem könnte es grundsätzlich schwierig werden, überhaupt Fahrzeuge unter 2.500 Euro zu bekommen, da deren Besitzer ja die Abwrackprämie einstreichen könnten - sofern sie sich einen Neuwagen leisten können.
Ist Missbrauch denkbar?
Ja. Wenn sich Autohändler und Autokäufer einig sind, sind Geschäfte über einen Strohmann denkbar - indem etwa ein Altwagenbesitzer sich nur pro forma und für kurze Zeit einen Neuwagen zulegt, um die Prämie zu kassieren. Dies rein privat zu versuchen, dürfte sich jedoch nicht lohnen, da der Wertverlust des weiterzuverkaufenden Neuwagens höher ist als das, was die Abwrackprämie einbringt. Kriminalexperten halten solche Formen privater Mogeleien ohnehin nicht für das große Problem. Sie fürchten eher, dass die organisierte Kriminalität zuschlägt - und etwa mit Hilfe von Scheinfirmen und gefälschten Dokumenten Abwrackprämien im großen Stil kassiert.
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