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Archiv-Artikel

Bekenntnisgemeinschaften

Betr.: „Freier und Kirchenstaat Hamburg“, taz hamburg vom 30. 6. 06

Auf alles, was die Staatskirchenverträge den Kirchen an geldwerten und sonstigen Vorteilen einräumen, haben alle übrigen Bekenntnisgemeinschaften grundsätzlich paritätisch Anspruch! Das hat der Münchener Jurist Prof. Dr. Ludwig Renck in einer vorangegangenen Anhörung berichtet. Einzelheiten sind unter www.abgeordnetenwatch.de nachlesbar. GERHARD RETH, Schönwalde