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Beiträge auf Weihnachtsgeld zurückfordern

Frankfurt/Main (AP) – Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt allen Arbeitnehmern, die vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge zurückzufordern. Wie Bundesvorstandsmitglied Rolf Bernhart gestern mitteilte, haben Lohnsteuerhilfevereine für ihre Mitglieder bereits Anträge gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 beanstandet, dass Arbeitnehmer zwar Beiträge für Sonderzahlungen entrichten müssen, diese bei den Leistungen aber nicht ausreichend berücksichtigt werden. Mit einem abschließenden Urteil wird im Frühjahr gerechnet.

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