in kürze KASSENMITGLIEDSCHAFT : Bei Rückstand hinfällig
Die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse endet automatisch, wenn der Versicherte für zwei Monate die Beiträge nicht bezahlt hat. Einzige Voraussetzung ist laut LSG Mainz, dass der Versicherte zuvor auf diese Folgen hingewiesen wurde. Auch muss keine Gesetzliche den Betroffenen mehr aufnehmen. (dpa)