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Bei Krankheit weniger

■ Blüm für teilweise Kürzung der Lohnfortzahlung bei Krankheit

Berlin (taz/AFP) – Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) hat sich für eine teilweise Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgesprochen. Wer arbeite, müsse sich immer besserstehen als derjenige, der nicht arbeite, sagte Blüm dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel.

Blüm bemängelte, daß Zuschläge aus Überstunden auf die Lohnfortzahlung angerechnet werden. Dies verleite zum Mißbrauch. In diesem Fall sei es „clever, nach einer Überstundenphase erst mal kurz krankzufeiern“, dann habe man mehr Geld, als wenn man arbeiten würde.

Nach derzeit geltendem Tarifrecht entspricht die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu 100 Prozent dem unmittelbar davor erzielten Entgelt. Hat der Arbeitnehmer aufgrund von Überstunden gerade besonders viel verdient, bekommt er im Krankheitsfall mehr Geld, als wenn er eine Arbeitswoche ohne Überstunden malochen würde. In der Frage der Bemessung der Lohnfortzahlung nach Überstunden hat sich auch schon die IG Metall gesprächsbereit gezeigt.

Sozialexperten der Koalition wollen in der Woche nach Ostern auch über Maßnahmen zur Entlastung der Rentenversicherung beraten. Der als „Scharfmacher“ bekannte CDU-Sozialexperte Julius Louven forderte laut dem Magazinbericht, auch die Altersgrenze für Behinderte und Berufs- und Erwerbsunfähige auf 63 Jahre anzuheben. Witwen sollten zudem nicht drei Monate nach dem Tod ihres Mannes die volle Rente, sondern sofort die auf 60 Prozent herabgesetzte Hinterbliebenenrente erhalten. Die Erhöhung der Rentenbeiträge müsse vorgezogen werden.

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