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Archiv-Artikel

in kürze WOHNORT SPÄTAUSSIEDLER Bei Härtefall Wechsel

Spätaussiedler dürfen in Ausnahmefällen von den ihnen zugewiesenen Wohnorten abweichen. Der Bundesrat billigte gestern eine entsprechende Gesetzesänderung. Ein Härtefall liegt vor, wenn Ehegatten oder Eltern und ihre minderjährigen, ledigen Kinder aufgrund der Zuweisung an verschiedenen Wohnorten leben. (dpa)