: Bei Falschangabe droht Ausweisung
MÜNSTER dpa ■ Die Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen für Türken, die sich gegenüber den Behörden als staatenlose Kurden aus dem Libanon ausgegeben haben, ist rechtmäßig. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster. Die Kläger waren 1981 eingereist und hatten erfolglos Asyl beantragt. Auf Grund der Herkunftsangabe erhielt die siebenköpfige Familie aus dem Kreis Steinfurt aber eine Aufenthaltserlaubnis. Ermittlungen ergaben jedoch, dass die Kläger türkische Staatsangehörige sind. Daraufhin nahm der Kreis die Aufenthaltserlaubnisse zurück und drohte mit der Abschiebung in die Türkei. (Az.: 8 K 377/03)