: Bei Beschäftigung von Behinderten Geld
Die Sozialverwaltung hat neue Verwaltungsvorschriften zur Anwendung des Schwerbehindertengesetzes durch die Hauptfürsorgestelle erlassen. Sie regeln erstmals eindeutig die Voraussetzungen, die Art und den Umfang der Zuwendungen an Arbeitgeber, die Schwerbehinderte beschäftigen. Danach kann ein Betrieb von der Hauptfürsorgestelle Zuschüsse erhalten, wenn für ihn infolge der Beschäftigung von Behinderten außergewöhnliche Belastungen entstehen. So ist die Zahlung von Lohnkostenzuschüssen bis zu 800 Mark monatlich pro Betroffener möglich, wenn er wegen seines Handicaps keine 100prozentige Arbeitsleistung erbringen kann.
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