: Behördensalat und Boulette
Gaststättenverband fordert bessere Arbeitsmöglichkeiten für ausländische Köche. Ein sri-lankisches Restaurant muss schließen, weil die Einreise neuer Spezialitätenköche nicht genehmigt wird
von DIETMAR KAMMERER
Im sri-lankischen Spezialitätenrestaurant „Suriya Kanthi“ in Prenzlauer Berg steht heute ein besonderes Gericht auf der Karte: Deutscher Kartoffelsalat und Berliner Bouletten. Denn dem Inhaber Wijerathna Storz-Vidanage fehlen Spezialitätenköche: Zwei seiner drei Köche mussten nach Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung bereits in ihre Heimat zurückkehren. Der dritte fliegt heute. Ersatz ist nicht in Sicht. Schon im November letzten Jahres hat Storz in Sri Lanka drei neue Köche ausgesucht. Seither versucht er vergeblich, sie nach Deutschland zu bringen. Irgendwo zwischen deutscher Botschaft, Arbeitsamt und Ausländerbehörde stecken seine Bemühungen fest.
Auf 80.000 Stellen beziffert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) den Mangel an Arbeitskräften in ihrer Branche. Ganz oben auf der „Wunschliste“ stehen Köche. Allein in Berlin schätzt man, fehlen in Kürze 1.000 Fachkräfte. Anlass genug für die Dehoga, in einem Brandbrief „händeringend“ mehr und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für Ausländer in Gaststätten zu fordern. „Der Arbeitskräftebedarf kann auf dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden.“
Dabei hat der Gesetzesgeber durchaus Möglichkeiten vorgesehen, Spitzenkräfte ins Land zu holen. Die „Anwerbestopp-Ausnahmeverordnung“ erlaubt die Beschäftigung von Spezialitätenköchen aus Nicht-EU-Ländern. Nach längstens drei Jahren allerdings müssen sie Deutschland wieder verlassen. Wenn sie den behördlichen Hürdenlauf bis Deutschland überhaupt geschafft haben. Zuerst muss die deutsche Botschaft gefragt werden. Dann prüft die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) den Bedarf. Und die „Zentrale und Internationale Management- und Fachvermittlung für Hotel- und Gaststättenpersonal“ (Zihoga) der BfA bewertet die Qualifikationen der Bewerber – unter anderem sollen die asiatischen Köche „über ausreichend bis gute Deutschkenntnisse verfügen“. Dann geht der Antrag weiter an die Ausländerbehörde der Stadt, zurück ans Arbeitsamt, zurück an die Botschaft. Oder andersrum. Am Ende fehlt immer noch der Bescheid zur Einreise.
Was könne man internationalen Besuchern noch anbieten, wenn keine ausländischen Köche mehr ins Land gelassen werden, fragt Storz, in dessen Restaurant regelmäßig hohe Regierungsvertreter aus Sri Lanka zu sehen sind. Ohne Köche muss Storz den Laden schließen. Zehn Arbeitsplätze gehen verloren.
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