: Behinderung kein Schonungsgrund zur Schonung
■ Schwerbehinderte LehrerInnen in Bremen sind noch immer benachteiligt / Kampf um Bundesstandard bei der Arbeitserleichterung
Sie stehen vor einer Horde pubertierender SchülerInnen und sollen ihnen das Balzverhalten der Stichlinge erläutern. Streß? Genau. Der Beruf der Lehrenden an Schulen ist arbeitsintensiv und streßreich. ArbeitswissenschaftlerInnen vergleichen die Situation der LehrerInnen mit der eines Fluglotsen oder des Dompteurs. Schwerbehinderte LehrerInnen werden vom Streß mitunter noch stärker beeinträchtigt als ihre gesunden KollegInnen. Ein Lehrer, der an Diabetes erkrankt ist, kann zum Beispiel zusätzlich von „Streßzucker“ geplagt werden.
In anderen Bundesländern wird dieser Nachteil mit der Gewährung einer Stundenermäßigung ausgeglichen. Doch Bremen liegt hier unter dem Bundesstandard. Seit einigen Monaten debattiert die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehinderten LehrerInnen mit der Bremischen Schulbehörde über dieses Thema. Seitens der Behörde ist man inzwischen einen Schritt auf die schwerbehinderten LehrerInnen zugegangen: Eine Woche Zusatzurlaub außerhalb der Ferien soll Ihnen gewährt werden. „Das nützt gerade einem Lehrer wenig“, sagt Hans-Wolfram Stein von der Arbeitsgruppe der Schwerbehinderten LehrerInnen. Denn die Vorbereitung zum Beispiel von Klassenarbeiten könne kein Vertretungslehrer übernehmen, so müsse man letztlich diese eine freie Woche arbeitsmäßig nachholen. Eine Erleichterung für den Alltag der schwerbehinderten LehrerInnen ist solch ein Angebot nicht, findet Stein.
Zweiter strittiger Punkt in der Debatte bleibt das Festhalten der Behörde an der „Einzelfallregelung“. Bislang muß jede LehrerIn einzeln erläutern, weshalb sie zum Beispiel vom Arbeiten an anderen Schulen absehen möchte oder auf einer Schulfahrt Unterstützung von einer KollegIn erhalten will. Die Einzelfallregelung „bedeutet, daß man sich selber immer als krank bezeichnen muß, damit man die Unterstützung bekommt, die man braucht“, sagt Stein. Dies sei der Gesundheit abträglich. Außerdem gäbe es auch LehrerInnen, die nicht darüber reden wollten, woran sie erkrankt sind.
Auch in ihrer Einstellung zum Thema Kur hat die Behörde ihre Meinung nicht geändert. „Man geht davon aus, daß sie ihre Kuren in den großen Ferien machen“, erläutert Birgitt Rambalski, Sprecherin der Schulbehörde. Denn Schwerbehinderte haben keinen Anspruch auf eine Rehabilitations-Kur, sondern nur auf „Erholungskuren“. „Bei uns ist die Gesundheit ja sowieso ruiniert, das kann nicht wieder in Ordnung gebracht werden“, sagt Stein. Die Arbeitsgruppe schwerbehinderter LehrerInnen fordert hier das gleiche Recht, das für angestellte LehrerInnen gilt. Und die Angleichung ihrer Arbeitsbedingungen an Bundesstandards wollen sie zum nächsten Schuljahr endlich umgesetzt sehen. vivA
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