Behindertenrechte: Eine Schule für alle
Die Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen beginnt. Viele Sonderschüler warten darauf - um ihre Situation zu verbessern.
Erst meldet sich nur eine Frau. Ihre Tochter hat Trisomie 21. "Was wird mit meinem Kind?", fragt sie wütend. "Ich kann nicht ein paar Jahre warten, bis es integrative Plätze gibt. Ich brauche den Platz jetzt!" Dann kommt eine andere Mutter zu Wort, dann noch eine. Alle haben dasselbe Problem. Sie wollen ihre behinderten Kinder nicht in die Sonderschule, sondern auf eine weiterführende Schule schicken. Aber es gibt zu wenig Plätze.
Der Countdown beginnt um 0:30 Uhr. Dann wird im Deutschen Bundestag die erste Beratung dieses Gesetzes aufgerufen. Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.1006 über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Kernsatz für die deutschen Schulen darin ist folgender: Die Vertragsstaaten stellen sicher, "dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden". Genau dies ist in Deutschland aber massenhaft der Fall. 86 Prozent der Menschen mit Behinderung haben keine Chance aufeine normale Schule. Sie müssen in Sonderschulen gehen. In ihnen wird eine reduktive Didaktik angewendet, ein - wie Experten es sagen - "Minus-Unterricht, der den Minus-Kindern angemessen ist". Die Betroffenen hoffen nun darauf, dass die Vereinten Nationen ihnen die Rechte gewährleisten, die ihnen die Bundesländer seit Jahrzehnten vorenthalten.
Nun bricht es aus einer Mutter heraus. Sie verstehe den Schmerz dieser Frauen. Sie habe so furchtbares Glück gehabt, einen der freien Plätze zu bekommen. Und es müsse sich endlich etwas ändern! Nicht wenige der 50 DiskutantInnen in der Katholischen Fachhochschule in Aachen sind den Tränen nahe.
Aachen ist nur ein Beispiel. So geht es fast in allen Städten. Formell, auf dem Papier, steht Kindern, die Beeinträchtigungen haben, das Recht auf einen Platz in der allgemeinbildenden Schule zu. Und in den Grundschulen sieht es auch nicht schlecht aus. Viele von ihnen bieten integrativen Unterricht an. Aber die Sekundarstufe wird zum Fluch. Acht Plätze in Aachen, in Düsseldorf wagt sich keiner zu zählen, einige Dutzend in Köln - aber es sind immer zu wenig.
Der Moderator der Podiumsdiskussion in Aachen, Wolfgang Blaschke von der Initiative mittendrin e.V. (eine-schule-fuer-alle.info), sagt, dass es bald die UN-Konvention für die Reche behinderter Menschen gebe. Bisher würden 86 Prozent der behinderten Kinder in Sonderschulen gesteckt. Werde die Konvention deutsches Recht, müssen 80 Prozent dieser Kinder in normale Schulen gehen können - mit besonderer Förderung. Die Teilnehmer wissen nicht, ob sie dem trauen sollen: Ein neuerliches Recht, diesmal von den Vereinten Nationen in New York, überwacht durch einen Ausschuss in Genf, den jeder Bürger anrufen kann. Wird es etwas ändern am Alltag? Zweifel sind angebracht.
Denn das Vertragsgesetz zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen liegt zwar auf dem Tisch. Allerdings steht darin, es gäbe schon "vielfältige Übereinstimmungen" zwischen den Schulverhältnissen und dem Menschenrecht auf Bildung. Es soll offenbar der Eindruck entstehen, als ginge es lediglich darum, die Integration von Behinderten in das bestehende Regelschulsystem ein bisschen zu optimieren. Tatsächlich verweist ein Sprecher des Arbeitsministers darauf, dass es "keinen Veränderungsbedarf im Bundesrecht gebe".
Soll da etwa die Unvereinbarkeit des Sonderschulsystems mit dem Anspruch der Konvention auf vollständige Inklusion von Menschen mit Behinderungen geleugnet werden? So kann man es sehen. Oder so: Der Bund beansprucht lediglich für sich, dass in seinem Bereich kein Widerspruch zwischen Konvention und Gesetzen herrsche. "Ich sehe an dieser Stelle die Bundesländer dringend gefordert", sagt Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Und beeilt sich, seine Freude auszudrücken, "dass die Länder ihre ,Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung' überarbeiten". Scholz markiert damit die Differenz zwischen Konvention und vielen Ländergesetzen - aber er macht keinen Druck. Sonst könnten die Länder sauer werden und wie bei den UN-Kinderrechten Vorbehalte formulieren. Und das will niemand.
Dabei legt die UN-Behindertenrechtskonvention den Konflikt offen wie eine klaffende Wunde. Artikel 24 über Bildung fordert von den Vertragsstaaten, dass "behinderte Menschen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwenige Unterstützung erhalten". Die Schulsysteme aller Bundesländer verletzen diesen Anspruch. Denn Inklusion, also der Einschluss von besonderen Kindern, ist nicht vereinbar mit Zwangsüberweisungen zur Sonderschule, nicht mit der stigmatisierenden Kategorisierung von Kindern, nicht mit der Wegsortierung von Kindern in Sonderschulen, aus denen es kaum einen erfolgreichen Ausweg gibt. 420.000 Schüler gibt es dort. 80 Prozent verlassen die sogenannten Förderschulen ohne Abschluss.
Der Bundestag tritt nun in die entscheidende Phase der Ratifizierung. (Siehe Kasten) Skandalös ist, meinen die einen, dass Berlin die Umsetzung des Rechts auf Bildung an eine von der Kultusministerkonferenz eingerichtete Arbeitsgruppe abtritt. Die anderen sagen kühl: Das geht gar nicht anders, weil die Länder nun mal zuständig seien. Und raten hierzu: Abwarten! Denn wenn die Länder sich jetzt nicht bewegen, dann wird es zu Konflikten mit der UN kommen - und mit der Bundesregierung. Die dürfe gar nicht tatenlos zuschauen, wenn die Länder Rechte behinderter Kinder verletzen, die sie, die Regierung, anerkannt habe.
In Aachen haben sie eine Lösung gefunden, eine vorläufige. Die Bürgermeister wollen bald die Leiter aller weiterführenden Schulen ins Rathaus laden - und dazu die Eltern mit besonderen Kindern. Um dann, auf dem kleinen Dienstweg, dem Recht behinderter Kinder den Weg zu bereiten.
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