■ Behinderte: Schutz per Verfassung
Berlin/Saarbrücken (dpa) – Im deutschen Grundgesetz muß nach Ansicht der Deutschen Aids-Hilfe und des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands (DPWV) ein Benachteiligungsverbot zugunsten behinderter Menschen verankert werden. Nur so könnten Behinderte wirksam vor Diskriminierungen geschützt werden, teilte die Deutsche Aids-Hilfe gestern mit. Der DPWV setzt auf eine großangelegte Briefaktion an Abgeordnete des Bundestags, die noch in dieser Woche starten soll.
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