■ Behinderte: Stoff für Verfassung
Berlin/Bonn (dpa) – Die Achtung der Rechte der Behinderten soll als Verfassungsgebot in das Grundgesetz aufgenommen werden. Der Artikel 3 Absatz 3 soll um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ergänzt werden.
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