: Behinderte behindert
Die Kapazitäten an Spezialfahrzeugen beim Fahrdienst für Behinderte werden erfahrungsgemäß am Heiligen Abend wahrscheinlich nicht ausreichen. Die Sozialverwaltung des Senats empfiehlt deshalb, mit Fahrten auf den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag auszuweichen. Bestellungen von Busfahrten für den ersten Feiertag nimmt der Fahrdienst bis zum 21. Dezember und für den zweiten Feiertag bis zum 22. Dezember entgegen. Bestellungen von Teletaxen werden jeweils bis zum Tag vor dem Fahrtag angenommen. Alle Abonnements sind unter 47 88 20 möglich.
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