: Begutachtet
Laut einem Rechtsgutachten, dass im Auftrag der „Interessengemeinschaft verantwortungsbewusster Hundehalter“ erstellt wurde, ist die neue Hamburger Kampfhundeverordnung verfassungswidrig. Der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit erklärte gestern in Hamburg, es verstoße gegen das Gleichheitsgebot, wenn Pitbulls, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier stets als „gefährlich“ eingestuft würden. Zudem sei der lebenslange Leinen- und Maulkorbzwang für diese Rassen durch das geltende Tierschutzrecht verboten.
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