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Bedauern

Die taz hat in ihrer Ausgabe vom 1.10.87 in dem Artikel „Abschiebung trotz drohender Folter?“ den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Günter Korbmacher, als „berüchtigten Richter“ bezeichnet. Einen Monat zuvor hatten Unbekannte Günter Korbmacher in die Beine geschossen. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hat sich wegen der Formulierung „berüchtigter Richter“ beim Deutschen Presserat beschwert. Er begründet die Beschwerde insbesondere damit: „Die taz setzt den Angriff der Attentäter mit anderen Mitteln fort und macht sich die von ihnen vorgegebenen Motive zu eigen.“ Die Redaktion bedauert, daß aufgrund des Artikels ein solcher Eindruck entstehen konnte.

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