: Bebauung ist rechtswidrig
betr.: „‚Ich lehne dieses Bauprojekt ab‘“, taz vom 12.2.2004
Folgende Aussage von Frau Umweltministerin Bärbel Höhn ist nicht zutreffend: „Das Gebiet ist nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen“. [...] Das Plangebiet ist Überschwemmungsgebiet und auch als solches 1998 von der Bezirksregierung gesetzlich festgelegt worden. [...] Laut Bebauungsplan-Entwurf „sind für die Baumaßnahmen wasserrechtliche Genehmigungen gemäß § 113 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW erforderlich“. Fakt ist, dass dieses Gebiet in den letzten Jahren bis zu 2 mal im Jahr überflutet wurde, unbebaut und unversiegelt ist. [...] Die Bebauung ist rechtswidrig, wenn der Flächennutzungsplan hierzu nicht geändert wird. Es liegt also bei der Bezirksregierung, dieses Überschwemmungsgebiet hierfür in Wohnbaufläche zu ändern. Die Fachministerien können das Regierungspräsidium anweisen, dieser Änderung nicht zuzustimmen. Die Änderung des Flächennutzungsplans widerspricht im Überschwemmungsgebiet den Grundlagen des Hochwasserschutzgesetzes, EU-Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen und Erlassen. [...]
SABINE THELEN, Köln