: Beamtenpensionen
betr.: „Beamtenrecht“, Brennpunkt S. 3, taz vom 14. 1. 03
Was schreibt ihr denn da für einen Schwachsinn? „… nach Ablauf des Dienstes beziehen sie (die Beamten) 99,8 % Sold.“
Sold beziehen sie überhaupt nicht, allenfalls Pension. Und keineswegs 99,8 % von ihrem letzten Gehalt, sondern bei uns Landesbeamten zum Beispiel im Höchstfall (40 volle Dienstjahre) 75 %. Da aber viele von uns LehrerInnen Teilzeit- und Beurlaubungsphasen eingelegt haben und/oder aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst scheiden, erreichen nur wenige dieses „Dienstalter“. Bis 2010 sollen diese 75 % übrigens auf 71,25 % schrumpfen. CHRISTIANE RATTINGER, Offenburg