in kürze 10 EURO PRAXISGEBÜHR : Beamte müssen zahlen
Bundesbeamte müssen nun doch rückwirkend zum 1. Januar 10 Euro Praxisgebühr im Quartal zahlen. Mit der vom Bundesinnenminister veröffentlichten erneuten Änderung der Beihilfevorschriften entfallen auch Ausnahmen für Pensionäre mit Mindestversorgung (1.250 Euro). Die Länder können eigene Regeln erlassen. (dpa)