: Bayerisches Landgericht spricht Raketenblockierer frei
Memmingen (dpa) - Als erstes Landgericht in Bayern hat am Montag eine Memminger Jugendkammer sechs Teilnehmer an einer Sitzblockade vor dem amerikanischen Pershing–II–Depot bei Illertissen südlich von Neu–Ulm vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Die Angeklagten hatten als Mitglieder einer Gruppe „Ziviler Ungehorsam“ Ostern vor zwei Jahren nach einem Friedensmarsch die Zufahrtstraße zum Raketensilo blockiert und waren von der Polizei festgenommen worden. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Neu–Ulm/Illertissen hatten Angeklagte und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Memminger Gericht kam zu der Überzeugung, daß bei der Demonstration das Tatbestandsmerkmal der Gewalt zwar vorhanden war, ein verwerfliches Tun aber nicht erkennbar gewesen sei. Das Ziel der Demonstranten, eine Abschaffung von atomaren Raketen, sei ein achtenswertes Motiv. Die Kammer wies aber im Urteilstenor darauf hin, daß Blockaden kein Mittel der politischen Meinungsbildung sein dürften.
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