: Bayerische Biergärten in Not: „Der Bund ist jetzt gefordert“
■ Interview mit dem bayerischen Umweltminister Thomas Goppel: Helmut Kohl soll die Bayerische Biergartenverordnung retten
taz: Herr Minister Goppel, wurde die Bayerische Biergartenverordnung mit heißer Nadel gestrickt?
Thomas Goppel: Ich persönlich bin der Meinung, daß sie deswegen mit heißer Nadel gestrickt ist, weil wir schnell reagieren mußten. Sonst dauern rechtliche Bestimmungen, die wir aushandeln, in der Regel ein bis zwei Jahre. In diesem Fall waren wir in zwei Monaten fertig. Das ist schnell gegangen.
Ja, heißt das jetzt, daß Sie nach dem Augsburger Urteil die Verordnung ändern werden?
Zunächst sicher nicht. Da hat ein Richter seine Meinung kundgetan und die Landesanwaltschaft hat ja gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Augsburg bereits Rechtsmittel eingelegt. Im konkreten Fall ging es um acht Plätze an zwei Tischen. Das ist doch kein Biergarten. Diese Einzelfallentscheidung hat keinen Einfluß auf die Anwendbarkeit der Biergartenverordnung. Das ist eine Einzelmeinung, die in Augsburg und in dieser Wirtschaft beziehungsweise deren Vorgarten gilt.
Bleibt es also jetzt bei den neugeregelten „alten“ Öffnungszeiten?
Ja, zunächst bleiben wir bei 23 Uhr. Wir haben ja bewußt nicht differenziert, sondern wollten alle Biergärten gleich behandeln.
Das Gericht hat aber deutlich gemacht, daß es die Biergartenverordnung generell für nichtig hält, weil nicht differenziert wurde zwischen Wohn- und Mischgebiet. Und die bayerische SPD-Chefin Renate Schmidt hat eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes gefordert.
Die Verordnung wird in ihren wesentlichen Bestandteilen wohl so erhalten bleiben. Die Frage ist, ob sie an einer anderen Stelle des Rechtssystems aufgehängt werden muß. Der Bund ist jetzt gefordert. Der Bundeskanzler hat ja dem Herrn Ministerpräsidenten angekündigt, daß er, wenn es nötig ist, jeden Flankenschutz leistet. Insoweit können die Bonner ohne weiteres tätig werden und das Bundesimmissionsschutzgesetz ändern, wenn sich Frau Schmidt das wünscht. In Wirklichkeit aber wird wohl eher das Gaststättenrecht als das Immissionsschutzrecht gefordert sein. Interview: Klaus Wittmann
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