Bausparverträge der Deutschen Bank: Bausparern droht Verlust von Zinsen
Bausparverträge waren mal lukrativ für Banken, bei den derzeit niedrigen Zinsen sind sie es nicht. Die Deutsche Bank versucht, Kunden loszuwerden.
Will der Kunde die aufgelaufenen Sonderzinsen behalten, muss er selbst kündigen – und verliert den lukrativen Vertrag; derart rentable Bausparangebote gibt es heute nicht mehr. Eine Sprecherin des größten deutschen Geldhauses bestätigte, dass das Schreiben an mehrere Sparer verschickt wird. „Dreist“ sei dieses Vorgehen, sagt Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Das ist nur eine von vielen Methoden, mit denen Bausparkassen versuchen, Kunden aus alten Verträgen herauszudrängen. Mehreren Hunderttausend Sparern wurde bereits gekündigt. Denn viele Verträge, die vor Beginn der Niedrigzinsphase im Euroraum 2008 abgeschlossen worden sind, bieten zum Beispiel 4 Prozent Zinsen. Seit die Leitzinsen gesunken sind und jetzt sogar bei 0 Prozent liegen, sind die Altverträge für Banken unwirtschaftlich.
Verbraucherschützer Nauhauser pocht jedoch darauf, man habe den Kunden die Verträge auch mit dem Argument verkauft, wer kein Darlehen brauche, bekäme einen Sonderzins. „Und jetzt will die Bank den Zins nicht zahlen, nur weil sie selbst den Vertrag kündigt? Auf so eine Idee muss man erst mal kommen.“
Möglicherweise ist diese Praxis auch illegal: „Die Bank würde den Vertragszweck aushöhlen, der auch gerade in der Erzielung von Sonderzinsen liegt“, sagt Nauhauser. Wenn sich betroffene Kunden an die Verbraucherzentrale wenden, würde diese eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb prüfen. Tatsächlich hatte etwa die Deutsche Bank die Kunden in solche Verträge mit Slogans wie „konditionsstark, flexibel und ohne Zinsrisiko“ gelockt.
Ob die Vertragsbedingungen das Vorgehen der Bank erlauben, ist unklar. Sie sind für Laien kaum verständlich. An keiner Stelle steht direkt, dass der Sonderzins wegfällt, wenn die Bank später als 7 Jahre nach Vertragsbeginn kündigt. Die Bank beruft sich auf eine Klausel, wonach „Voraussetzung für die Gewährleistung des Sonderzinses“ bei Kündigung durch das Institut sei, dass der Kunde zuvor Sparbeiträge nicht erbracht hat. Daraus leitet das Geldhaus ab, dass es bei nicht säumigen Sparern den Sonderzins wieder einziehen darf. Wer also seine Beiträge nicht zahlt, kriegt am Ende den Zins – und wer seine Verpflichtungen erfüllt, geht leer aus.
Die Bank erklärte, durch das der taz vorliegende Schreiben „werden unsere Kunden, auf einen steuerrechtlich geprüften, branchenüblichen und ABB[Allgemeine Bausparbedingungen]-konformen Vorgang hingewiesen.“ Betroffenen rät Verbraucherschützer Nauhauser, schriftlich Widerspruch einzulegen und die örtliche Verbraucherzentrale zu informieren.
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