Barankov wird nicht ausgeliefert: Ecuador bekräftigt erneut Asylrecht

Der im Juni in Ecuador verhaftete Weißrusse Alexander Barankov wird freigelassen und nicht nach Weißrussland ausgeliefert. Er hatte in Südamerika Asyl beantragt.

Auch in seiner neuen Heimat Ecuador muss sich Barankov warm anziehen: Weißrussland will die Auslieferung. Bild: dapd

BUENOS AIRES taz | Alexander Barankov wird nicht nach Weißrussland ausgeliefert. Das Oberste Gericht in Ecuador hat den Auslieferungsantrag der weißrussischen Regierung abgelehnt und die sofortige Freilassung Barankovs angeordnet.

Spätestens seit der Wikileaks-Gründer Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London diplomatisches Asyl erhalten hat, geriet auch der Fall Barankov in das Licht der internationalen Aufmerksamkeit. Vor drei Jahren war der ehemalige weißrussische Regierungsmitarbeiter in Ecuador als politischer Flüchtling anerkannt worden. Seither genießt er politisches Asyl.

Barankov, ein ehemaliger Angehöriger der weißrussischen Streitkräfte im Kapitänsrang, droht in seinem Heimatland ein Prozess wegen Betrug und Bestechung. Barankov gibt an, er habe als militärisches Mitglied einer Antikorruptionseinheit die Einflussnahme „von Leuten, die dem Präsidenten sehr nahe stehen“, entdeckt.

2009 war Barankov nach Ecuador geflüchtet, ein Jahr später wurde er als politischer Flüchtling anerkannt. 2011 hatte Weißrussland von Ecuador offiziell seine Auslieferung verlangt. Das Oberste Gericht legte das Gesuch wegen „Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen“ zu den Akten.

Festnahme pünklich zu Lukaschenko-Besuch

Am 7. Juni dieses Jahres jedoch wurde Barankov plötzlich festgenommen – drei Wochen vor einem offiziellen Besuch von Weißrusslands Präsident Alexander Lukaschenko. Am 28. Juni unterschrieb Lukaschenko mit Präsident Rafael Correa in der ecuadorianischen Hauptstadt Quito mehrere Wirtschaftsabkommen. Seit Lukaschenkos Besuch „gibt es einen politischen und weniger juristischen Druck für eine Auslieferung“, so Barankovs Anwalt Fernando Lara.

Zusammen mit Freunden Barankovs beklagte der Anwalt auf einer Pressekonferenz in Quito eine „Dopppelmoral“ der Regierung in den Fällen Assange und Barankov. Der feine Unterschied: Im Fall Assange entschied und entscheidet Staatspräsident Rafael Correa, im Fall Barankov die Justiz.

Nach Laras Auffassung hatte der ecuadorianische Staat keine Möglichkeit, Barankov den Asylstatus wieder zu entziehen. Weder habe sich der Weißrusse in Ecuador strafbar gemacht, noch haben sich in seinem Heimatland die Bedingungen geändert. Dem ist nun auch das Oberste Gericht gefolgt, zwei Wochen später, als eigentlich hätte entschieden werden müssen.

Correa war sich des öffentlichen Drucks wohl bewusst. Noch vor wenigen Tagen teilte er mit, sollten die Obersten Richter eine Auslieferung Barankovs befürworten, habe er als Präsident das letzte Wort. Und der Vizeaußenminister Marco Albuja sagte, Ecuador werde keinen Staatsbürger irgendwohin ausliefern, wo ihm die Todesstrafe drohen könnte – die gibt es in Weißrussland. Mit dem Urteil ist die Regierung Correa aus dem Schneider.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.