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Archiv-Artikel

in kürze EC-KARTEN-DIEBSTAHL Bankkunden haften

Bankkunden haften selbst, wenn ihnen ihre EC-Karte gestohlen und mit Hilfe der PIN Geld abgehoben wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) blieb bei seiner Rechtsprechung, wonach in solchen Fällen der Anschein dafür spricht, dass EC-Karte und PIN gemeinsam und damit grob fahrlässig aufbewahrt wurden (Az.: XI ZR 210/03). (afp)