Bankenskandal: Landowsky strapaziert die Justiz
Der Kredit-Prozess gegen Landowsky muss komplett neu aufgerollt werden. Staatsanwälte fordern Verschärfung des Strafrechts, um korrupte Manager leichter hinter Gitter zu bringen.
Das Landgericht hat noch keinen Termin für die Wiederholung des Prozesses gegen den 68-jährigen früheren CDU-Politiker und Bankmanager Klaus-Rüdiger Landowsky und dessen Komplizen. Es sei auch noch unklar, welche der Wirtschaftsstrafkammern den Fall verhandeln wird, sagte Gerichtssprecherin Petra Carl am Donnerstag. Im März 2007 hatte das Landgericht Landowsky und weitere Manager der Berlin Hyp wegen Veruntreuung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Urteil am Mittwoch aufgehoben und eine nachvollziehbare Berechnung des Schadens verlangt, den die Manager verursacht hatten.
In dem Prozess ging es nur um ein vergleichsweise kleines Detail im Zusammenhang mit dem Bankenskandal: um einen Kredit der überwiegend landeseigenen Bank an den Immobilienkonzern Aubis, der damit mehr als 500 Plattenbauwohnungen in Plauen im Vogtland kaufte. Doch der Kaufpreis erwies sich als überteuert. Das Landgericht hatte festgestellt, Landowsky habe gegen die Pflicht zur Bonitätsprüfung verstoßen, Chancen und Risiken nicht ordnungsgemäß abgewogen und den zuständigen Kreditausschuss der Bank umgangen. Die Aubis-Geschäftsführer hatten zeitnah zur Kreditbewilligung 40.000 Mark an die CDU gespendet und das Geld bar an Landowsky übergeben, der auch Fraktionsvorsitzender war.
Bedeutender ist dagegen ein anderer Prozess, der seit einem Jahr vor dem Landgericht läuft. Hier geht es um zwei sogenannte Rundum-sorglos-Fonds, die Mitte der 90er Jahre aufgelegt wurden und den Anlegern Mietgarantien von 25 Jahren und erhebliche Steuervorteile boten. Als das Geschäft zusammenbrach, musste das Land die Bankgesellschaft mit hohen Garantien stützen. Von der eigens gebildeten Sonderrücklage wurden bisher laut Finanzsenator Ulrich Nußbaum 3,89 Milliarden Euro verbraucht. Der ehemalige Bankchef Landowsky hat bestritten, sich dabei der Untreue schuldig gemacht zu haben. Das Ende des Prozesses ist noch nicht abzusehen. Für den nächsten Verhandlungstermin ist eine umfangreiche Erklärung des mitangeklagten früheren Vorstandschefs der Bankgesellschaft, Wolfgang Rupf, angekündigt.
Eine Verbindung der beiden Verfahren ist nicht möglich. Es kann aber sein, dass die Richterin Claudia Wolter, die in der Fonds-Sache urteilen wird, jetzt auch die Verhandlung über den Kredit übernimmt, sagte Gerichtssprecherin Carl. Der Kredit-Prozess muss mit der gesamten Beweisaufnahme vollständig neu aufgerollt werden - es reicht nicht aus, lediglich die vom Bundesverfassungsgericht monierte fehlende Berechnung des mindestens entstandenen Schadens nachzureichen.
Daniela Hiemer, stellvertretende Vorsitzende der Vereinigung Berliner Strafanwälte, fordert nun eine Verschärfung des Strafrechts, um korrupte Manager leichter verurteilen zu können. Es müsse für eine Verurteilung bereits ausreichen, wenn ein Manager seine Pflichten grob verletzt, forderte sie am Mittwochabend im RBB. Der zusätzliche Nachweis eines Schadens solle dagegen entfallen. Wer stark angetrunken mit dem Auto fahre, werde schließlich auch bestraft - selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt.
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