Bahn: Zwei von drei Zügen sollen fahren

Von Freitag 8 Uhr bis 11 Uhr streiken die Lokführer. Die Bahn wehrt sich - vor Gericht und mit einem Notfallfahrplan.

Rotes Licht am Vormittag: Von 8 bis 11 Uhr soll gestreikt werden Bild: dpa

BERLIN taz Die Deutsche Bahn AG wird wegen der Streikankündigung der Lokführergewerkschaft GDL am Freitag bundesweit einen eingeschränkten Fahrplan anbieten. Das kündigte die Bahn am Donnerstag in Berlin an. Der Sonderfahrplan soll in jedem Fall gelten - also ungeachtet der konkreten Streikpläne der GDL und etwaiger Gerichtsentscheidungen über die Zulässigkeit des Streikes. Die GDL ruft ihre Mitglieder am Freitag von 8 bis 11 Uhr zum Streik auf, um damit einen separaten Tarifvertrag und Lohnerhöhungen von 31 Prozent durchzusetzen.

Dieser Ankündigung begegnet die Bahn mit ihrem Sonderfahrplan, für den beamtete und nicht in der GDL organisierte Lokführer einspringen sollen. Ziel der Bahn: Von den täglich rund 750 Zügen des Fernverkehrs sollen rund zwei Drittel fahren, vor allem die ICE-Züge. Im Regionalverkehr sollen bis zu 50 Prozent der täglich 19.000 Züge unterwegs sein, dabei wird es nach Bahnangaben jedoch regionale Unterschiede geben. Bei der S-Bahnen sollen "so viele Züge wie möglich" fahren, sagte ein Bahnsprecher. Güterzüge, die am Freitag nicht an ihrem Bestimmungsort ankommen, sollen am Wochenende weiterfahren. Die Daten ihres Sonderfahrplans wollte die Bahn am Donnerstagabend im Internet veröffentlichen, und zwar unter www.bahn.de/aktuell. Die Lokführergewerkschaft kritisierte die Ankündigung der Bahn, einen Sonderfahrplan umzusetzen, am Donnerstag scharf. "Die Außerkraftsetzung der Dienstpläne stellt rein rechtlich eine Arbeitskampfmaßnahme des Arbeitgebers dar", so Gewerkschaftschef Manfred Schell. Deshalb seien die verbeamteten Lokführer nicht verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die GDL forderte die Bahn auf, bis Anfang nächster Woche ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Wenn der Konzern nicht einlenkt, sollen die Streiks in der kommenden Woche fortgesetzt werden.

Vor dem Arbeitsgericht Chemnitz wurde am Donnerstagnachmittag über die Zulässigkeit erneuter Lokführerstreiks bei der Deutschen Bahn verhandelt. Gegen die Streiks hatte der Konzern Anträge auf einstweilige Verfügungen eingereicht. Eine Entscheidung darüber sollte im Laufe des Abends fallen. Bereits im Juli und August war es der Bahn gelungen, GDL-Warnstreiks von Arbeitsgerichten im letzten Moment untersagen zu lassen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.