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Bafög trotz Arbeit

Das Bundesverfassungsgericht hat einer 33-jährigen Schülerin des Hansa-Kollegs Recht gegeben und entschieden, dass das Bafög-Amt die alleinerziehende Mutter nicht allein deshalb ausschließen dürfe, weil sie gearbeitet hatte, statt sich ausbilden zu lassen. Die BAFöG-Ämter hatten bisher argumentiert, die Frau hätte statt zu arbeiten auch schon vor der Altersgrenze von 30 Jahren mit der Ausbildung beginnen können.

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