Baader-Meinhof-Film bleibt unverändert: Die Kunstfreiheit wiegt schwerer
Ignes Ponto konnte sich vor dem Kölner Landgericht nicht durchsetzen. Gegen den Film "Der Baader Meinhof Komplex" ergeht keine einstweilige Verfügung.
"Der Baader-Meinhof-Komplex" muss nicht umgeschnitten werden. Das Landgericht Köln wies am Freitag den Antrag von Ignes Ponto auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Film zurück. Die Witwe des früheren Dresdner-Bank-Chefs Jürgen Ponto hatte sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt, weil die Darstellung der Ermordung ihres Mannes nicht dem tatsächlichen Geschehen entspricht. Das Gericht sieht jedoch die inkriminierte Szene durch das Grundrecht auf Kunstfreiheit gedeckt.
Ignes Ponto wollte nicht hinnehmen, mit einer effekthascherischen Darstellung der Ermordung ihres Mannes konfrontiert zu werden - zumal "Der Baader-Meinhof-Komplex" nach dem gleichnamigen Buch des langjährigen Spiegel-Chefredakteurs Stefan Aust den Anspruch historischer Authentizität erheben würde. Doch die 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts folgte dem Ansinnen der Klägerin nicht. Die Ereignisse des Jahres 1977 einschließlich der Ermordung Pontos stellten, so die Richter, "ein besonderes herausragendes Ereignis der Zeitgeschichte" dar. Bei dessen filmischer Darstellung sei die fragliche Szene derart "in den Gesamtorganismus des Filmes eingebettet", dass das Persönliche der Klägerin und ihres Ehemannes hinter der Filmfigur zurücktrete.
Konkret hatte Ignes Ponto moniert, dass in dem Film suggeriert werde, sie habe während der Ermordung ihres Mannes telefonierend auf der Terrasse gesessen. In Wirklichkeit habe sie sich an jenem 30. Juli 1977 in einem Nebenraum befunden und die Todesschüsse aus nächster Nähe miterleben müssen. Schwerstverletzt sei ihr Mann zu ihr gekommen und schließlich vor ihr zusammengebrochen. Aus Protest gegen den mit öffentlichen Geldern geförderten Film hatte die Witwe bereits im vergangenen Jahr ihr Bundesverdienstkreuz zurückgegeben.
Ignes Ponto ist nicht die Einzige, die juristisch gegen den Film vorgegangen ist. Im Dezember scheiterte Brigitte Mohnhaupt vor dem Hamburger Landgericht mit dem Versuch, per einstweilige Verfügung zwei weitere frei erfundene Szenen entfernen zu lassen. Die im Frühjahr 2007 nach 24 Jahren aus der Haft entlassene Ex-RAF-Frau sah sich durch Dialogsätze und eine Sexszene in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Dass Filmemacher ungezwungen mit der Geschichte der RAF umgehen, ist nichts Ungewöhnliches. Volker Schlöndorff nutzt für sein Drama "Die Stille nach dem Schuss" ausgiebig die Autobiografie Inge Vietts "Nie war ich furchtloser". Während sich Viett bis heute bester Gesundheit erfreut, ließ Schlöndorff seine Protagonistin am Ende des Films dramatisch sterben. Auch der Film "Baader" endet nicht gerade historisch korrekt: Die Hauptperson wird bei einem Showdown mit der Polizei erschossen.
Die besondere Brisanz in diesem Fall besteht indes darin, dass er mehr sein will als ein bloßer fiktionaler Actionthriller vor politischer Fassade. Vielmehr haben der Produzent Bernd Eichinger, der Regisseur Uli Edel und auch Stefan Aust, auf dessen Buch der Film beruht, stets die Detailgenauigkeit ihres Films betont. Sogar ein Originalklo aus Stuttgart-Stammheim trieben die Ausstatter des Films auf.
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