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'BZ‘ ging zu weit

Berlin (adn) - Die 'Berliner Zeitung‘ hat mit der Veröffentlichung einer Wählerumfrage in ihrer Montagausgabe gegen das Wahlgesetz verstoßen. Dazu nimmt die Wahlkommission der DDR in einer Erklärung mit folgendem Wortlaut Stellung: Im Gegensatz zur Festlegung nach Paragraph 32, 2 des Wahlgesetzes, wonach solche Befragungen nur bis einschließlich 11. März zulässig waren, hat die 'Berliner Zeitung‘ am 12. März eine Umfrage der Akademie der Wissenschaften zum Wählerverhalten veröffentlicht. Das nimmt die Wahlkommission mit Bedauern zur Kenntnis.

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