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BVerwG billigt Studiengebühren

BERLIN dpa ■ Die in Baden-Württemberg erhobenen Studiengebühren für ein Langzeitstudium sind zulässig, entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Die Studiengebühren verstießen nicht gegen Bundesrecht. Baden-Württemberg hatte als einziges Bundesland zum Wintersemester 98/99 Gebühren von 1.000 Mark pro Semester für Studenten eingeführt, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten. Das mit der Mehrheit von CDU, FDP und „Republikanern“ im Stuttgarter Landtag verabschiedete Gesetz trat im Mai 1997 in Kraft. Bereits vor dem Urteil erklärte Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD), eine Begrenzung der gebührenfreien Studienzeit sei richtig.

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