■ BVG und Plakate: Verstecken gilt nicht
Das Thema BVG und die plakative Meinungsäußerung im öffentlich-rechtlichen Untergrund ist eine unendliche Geschichte. Immer wenn der BVG ein Text zu kritisch war, tauchte man ab und schob andere vor: die eigene Werbefirma oder den „Beförderungsauftrag“. Das ist beim Bundeswehr-Plakat der Patmos-Gemeinde nicht anders. Statt öffentlich und politisch zum Inhalt des Plakats Stellung zu nehmen, bemüht die BVG „betriebliche Gründe“. Das war wohl selbst dem Amtsgericht Schöneberg zu durchsichtig. Offenbar seien politische Gründe für den Rücktritt vom Vertrag zu vermuten, sagte gestern der Richter. Und die BVG? Sie bleibt auf Tauchstation. Daß ihr Sprecher Göbel erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten will, bevor er sich äußert, und offenbar nach Schlupflöchern sucht, um ja nicht in inhaltliche Debatten verwickelt zu werden, ist BVG-Business as usual. Nicht die freie Meinungsäußerung wird zum Maßstab der Entscheidung, sondern zerkratzte Plakatwände und herabhängende Papierfetzen. So gesehen müßte jeder U-Bahnhof wegen „Betriebsstörung“ geschlossen werden. Schlimm wird es freilich, wenn die Angst vor politischem Fahrwasser andererseits zum Laissez-faire wird, wenn es um Rechts geht. Gerade im Superwahljahr stünde es einer Institition wie der BVG, insbesondere nach dem Trauerspiel des SFB, gut zu Gesicht, hinzuschauen statt abzuwinken. Und zu handeln. Rassistische Wahlwerbung und rechtsextreme Parteien haben schließlich auf U-Bahnhöfen – wie in der gesamten Stadt – nichts zu suchen. Uwe Rada
Siehe Bericht Seite 18
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