BVERFG ZU AUSLIEFERUNGEN : Freiheitsperspektive muss sein
FREIBURG | Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden für Auslieferungen erhöht. Drohe einem Straftäter im Ausland lebenslange Haft, müsse ihm eine Perspektive für ein späteres Leben in Freiheit bleiben. Sonst sei die lebenslange Haft rechtsstaatlich unerträglich. Zumindest per Begnadigung müsse ein „innerlich gewandelter“ Straftäter die Chance auf Entlassung haben. Das Gericht stoppte die Auslieferung eines PKK-Kämpfers, dem in der Türkei „lebenslänglich“ ohne Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung droht. (taz)